Club für Britische Hütehunde e.V.
Landesgruppe Bayern Nord

Dokumente


Achtung!!!!!!!!!

Aussetzen des DNA-Profils ISAG 2020 für Körungen und ZTP

mehr gibt es hier zu lesen



Achtung!!!!!!!!!

Alle Sonderregelungen wärend der Coronazeit

Sonderregelung für Wurfabnahmen während der Corona-Pandemie. Lesen Sie Hier

Sonderregelung für Zuchtstättenabnahmen während der Corona-Pandemie. Lesen Sie hier

Sonderregelung Zuchttauglichkeitsprüfung (ZTP) während der Corona-Pandemie  Lesen Sie hier


     Corona-Sonderregelung für Körungen

 Sonderregelung für Körungen während der Corona-Pandemie mit einem Ausstellungsergebnis

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Sonderregelung für vorläufige Einzelkörung   mehr Infos´s hier zu lesen





 

Beitrittserklärung

(zur Beitrittserklärung bitte Sepamandat erteilen s. u.)

Gebühren


Deckschein

Deckmeldung an den Hauptclub

Leermeldung an den Hauptclub


HD-Bogen

Laboklin Untersuchungsauftrag

Augenuntersuchung

Audiometrie


Anmeldung zum Neuzüchterseminar

Sachkundenachweis


Wurfmeldeschein

Wurfabnahme

Chipnummern-Protokoll


Reglements



Erteilung eines Sepa-Lastschriftmandats

Bitte per Post an unsere Kassenwartin, Frau Plank-Pompe, schicken!

Bei Änderung der Bankverbindung o.ä. bitte ein neues Sepa-Formular an unsere Kassenwartin per Post schicken!


Farbkataloge unserer  Rassen für Züchter und Zuchtwarte
(Die Formulare der Wurfabnahmen sind mit diesen Bezeichnungen der Farben auszufüllen)


Bitte beachten Sie die "24 Monate Regelung" vor dem Decken

Betrifft: „24-Monate Regelung“

 

Sehr geehrte Züchterinnen und Züchter,

 

die mit Veröffentlichung des Club Reports 1/2012 in Kraft getretene Anpassung des §5 der Zuchtordnung des CfBrH an die seit 23.Juni 2009 gültige Zuchtordnung des VDH besagt, dass vom Erscheinen des Club Reports 1/2012 an der aktuelle Wurf nicht früher als 24 Monate nach dem vorletzten Wurf fallen darf. Diese Regelung ersetzt die bis dahin gültige Regelung „Eine Hündin sollte nicht mehr als einen Wurf pro Kalenderjahr haben“.

Nach Rücksprache mit dem VDH besteht seit dem Erscheinen des Club Reports 2/2012 bei zahlenmäßig kleinen Würfen die Möglichkeit, einen Antrag auf Verringerung der 24-Monatsfrist zu stellen.

 

Diese Kombination ermöglicht einen größeren Spielraum als bisher, da ein Züchter nun selbst entscheiden kann, ob er in einem Jahr zwei Würfe machen möchte, sofern die Hündin im ersten Wurf des Jahres nicht mehr als sechs Welpen aufgezogen hat, und dann eine Pause zum Erreichen der 24 Monate einlegt. Besonders für die Züchter mit Hündinnen mit zahlenmäßig kleinen Würfen ist die neue Regelung mit der Möglichkeit des Ausnahmeantrags großzügiger.

 

Sollten Sie Fragen haben, ob ein geplanter Wurf nach der geänderten Regelung möglich ist oder nicht, wenden Sie sich bitte per Mail oder per Telefon an die Referentin für Zuchtfragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Vera Bochdalofsky

- Referentin für Zuchtfragen -